Besetzung: vom Duo bis zum Quintett
Selbstverständlich haben Sie stets das Recht, sich anders zu entscheiden. Es könnte auch vorkommen, obgleich das seit unserem Bestehen im Bereich der Hochzeitsmusik noch niemals vorgekommen ist, dass die Veranstaltung selbst ausfällt. Diesfalls ersucht MC-Entertainment um umgehende Information. Ferner bitten wir um Verständnis dafür, dass bei einer Absage durch den Veranstalter die geleistete Organisationsgebühr einbehalten wird. Erfolgt die Absage erst eine Woche vor der Veranstaltung oder kurzfristiger, werden 80% des Gesamthonorars verrechnet, da es diesfalls unmöglich ist, für die Musiker einen Ersatzauftritt zu organisieren. Dennoch wird MC-Entertainment versuchen, einen Ersatzauftritt für die Musiker zu vermitteln; diesfalls wird gerne auf die Verrechnung einer über die Anzahlung hinausgehenden Stornogebühr verzichtet.
MC-Entertainment ist bis spätestens zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin ein(e) verantwortliche(r) Ansprechperson zu nennen, die mit den technischen Gegebenheiten (Stromanschlüsse, etc.) des Veranstaltungssaales vertraut ist und für eventuelle Fragen zur Verfügung steht.
Die vereinbarte und mit dem Honorar pauschal abgegoltene Leistung setzt sich aus den folgenden Positionen zusammen:
Das zum Einsatz kommende Equipment stellen die Musiker selbst; dies garantiert, dass jeder Musiker mit der eingesetzten Technik vertraut ist; natürlich wird das Equipment auch speziell den jeweiligen Anforderungen entsprechend zusammengestellt, um immer die beste musikalische Qualität und Atmosphäre bieten können.
Die Musiker benötigen vor Beginn der Veranstaltung einen Bereich, in dem sie sich für die Veranstaltung vorbereiten können. Weiters ist ein abgetrennter für Publikum nicht zugänglicher Raum zur Verfügung zu stellen, an dem Equipment gelagert werden kann. Dieser Bereich kann auch identisch sein mit dem zuerst genannten Raum (Künstlergarderobe).
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